AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ASC GmbH 

1. Geltungsbereich:

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ASC GmbH (nachfolgend „ASC“ genannt) regeln die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen durch ASC.

1.2. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern und Unternehmen in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie gelten dabei für alle Verträge, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung geschlossen werden, auch für alle künftigen Geschäfte.

1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen der anderen Partei gelten nur, soweit ASC diese ausdrücklich schriftlich oder in Textform anerkennt.

2. Angebot und Vertragsschluss:

2.1. Die Angebote von ASC sind freibleibend.

2.2. Ein Vertragsschluss kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.

2.3. Teillieferungen sind zulässig. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Sollbeschaffenheit ausdrücklich vorbehalten.

3. Leistungen von ASC:

3.1. Die von ASC zu erbringenden Werk- und Dienstleistungen werden im Auftragsdokument bzw. der Auftragsbestätigung als solche ausgewiesen und im Einzelnen spezifiziert. Eine Verpflichtung, geänderte oder zusätzliche Leistungen ohne vorherige schriftliche Vereinbarung zu erbringen, besteht für ASC nicht.

3.2. Die vertragsgegenständlichen Leistungen werden nach den in Deutschland geltenden technischen Normen zum Zeitpunkt der Ausführung erbracht. Abweichungen hiervon sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.

3.3. Die von ASC genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie wurden von ASC ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu deren datumsmäßigem Ablauf die Ware versandt wurde.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde seinen vertragsgemäßen Verpflichtungen gemäß Ziff. 4 rechtzeitig nachgekommen ist, soweit ASC diese Unterlagen, Freigaben, Genehmigungen etc. benötigt, um der Einhaltung des Liefertermins nachkommen zu können.

3.4. Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen.

3.5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ASC berechtigt, den ASC insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

3.6. Werden der Versand oder die Zustellung auf Wunsch oder aufgrund Verschuldens des Kunden verzögert, so kann dem Kunden von ASC, beginnend einen Monat nach Versanddatum bzw. Anzeige der Versandbereitschaft, angemessene Lagerkosten berechnet werden.

3.7. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und von ASC nicht zu vertretende Umstände entbinden ASC während deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. In diesen Fällen ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen.

4. Leistungen des Kunden:

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Unterlagen, Freigaben, Genehmigungen etc. zu beschaffen.

5. Preise:

5.1. Preislisten, Katalog- oder Internetpreisangaben sind freibleibend. Festpreisvereinbarungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung. Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von ASC und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

5.2. Die Preise von ASC gelten „ab Werk“ bzw. ab EXW Pfaffenhofen gem. INCOTERMS 2020 und ausschließlich Verpackung, Versand, Versicherung und sonstiger Nebenkosten, die gesondert durch ASC in Rechnung gestellt werden.

5.3. Alle Preisangaben verstehen sich jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, die gesondert in Rechnung gestellt wird.

5.4. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und ist ansonsten unzulässig.

5.5. Sollte eine Lieferung erst über vier Monate nach Bestätigung der ASC erfolgen, ist ASC berechtigt, geänderte aktuelle Preise den Waren zugrunde zu legen.

6. Zahlungsbedingungen:

6.1. Die Zahlung aller Rechnungsbeträge ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. Im Falle des Zahlungsverzuges ist ASC berechtigt, angemessene Mahngebühren zu verlangen und die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen.

6.2. Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Kunden zunächst Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderungen; bei mehreren Forderungen gilt dies für die jeweils ältere.

6.3. ASC ist berechtigt, angemessene Vorschüsse sowie Abschlagszahlungen zu fordern. Die Abschlagszahlungen dürfen nicht wesentlich höher sein, als die nach § 632 a Abs. 1 BGB und § 650 m Abs. 1 BGB zu leistenden Abschlagszahlungen.

6.4. Aufrechnungs-. oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ASC anerkannt sind.

6.5. Die Abtretung jeglicher Ansprüche gegen die ASC ist ausgeschlossen und dieser gegenüber unwirksam.

6.6. Gleiches gilt für gesondert berechnete Teillieferungen.

7. Gefahrübergang und Versand:

7.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ (EXW Pfaffenhofen INCOTERMS 2020 bzw. in der jeweils gültigen Fassung). Mangels besonderer Vereinbarung stehen dem Kunden die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei.

7.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auch dann mit der Absendung „ab Werk“ auf den Kunden über, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

7.3. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerkosten) hat in diesen Fällen der Kunde zu tragen.

7.4. ASC ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von ASC schriftlich übernommen worden

8. Eigentumsvorbehalt:

8.1. ASC liefert nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentums- vorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn ASC sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft.

8.2. ASC behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. ASC ist berechtigt, die Sache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten angemessen zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde ASC unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ASC die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den ASC entstandenen Ausfall.

8.4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an ASC in Höhe des mit ASC vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von ASC, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. ASC wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus, den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

8.5. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für ASC. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, ASC nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt ASC das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde ASC anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so, entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für ASC verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an ASC ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; ASC nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

8.6. ASC verpflichtet sich, die ASC zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

9. Gewährleistung, Mängelrüge und Haftung:

9.1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von ASC gelieferten Ware beim Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ASC beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung von ASC einzuholen.

9.3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird ASC die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach eigner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. ASC ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

9.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

9.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

9.6. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von ASC gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Im Übrigen gelten die §§ 439 Abs. 2 und 3 und § 635 Abs. 2 BGB.

9.7. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen ASC bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

9.8. ASC haftet für die von ihr oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit tritt diese Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit ein. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von ASC auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ASC.

9.9. Eine Haftung von ASC ist ausgeschlossen, soweit der Kunden Veränderungen an der Ware oder Veränderungen bzgl deren Funktionsfähigkeit (z.B. durch Austausch von Steckern an den Sensoren) vornimmt.

9.10. Haftungsausschlüsse gelten nicht bei ausdrücklichen Garantievereinbarungen, sowie der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 

10. Urheberrechte und Schutzrechte Dritter

10.1. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den von ASC erstellten Unterlagen verbleiben bei ASC. Die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Umarbeitung, öffentliche Wiedergabe und sonstige Verwertung ist dem Vertragspartner nur im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Regelungen oder aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung gestattet.

10.2. ASC garantiert nicht, dass die Vertragsgegenstände nicht etwaige Rechte Dritter verletzen. Im Falle der Inanspruchnahme des Kunden aufgrund etwaiger Rechte Dritter, wird der Kunde ASC jedoch unverzüglich unterrichten und die Parteien werden sich gegenseitig bei der Verteidigung unterstützen.

11. Kündigung:

11.1. Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn der jeweils andere seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Dem anderen Vertragsteil ist zuvor eine angemessene Nachfrist zu setzen. Bei unerheblichen Vertragsverletzungen ist eine Kündigung aus wichtigem Grund jedoch ausgeschlossen.

11.2. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden ist dieser verpflichtet, die bis zur Vertragskündigung erbrachten Dienstleistungen sowie die bis dahin gelieferten Materialien zu bezahlen. Im Falle der außerordentlichen Kündigung aus einem von ASC zu vertretenden Grunde sind nur diejenigen Materialien zu bezahlen, die für den Kunden nutzbar sind. Der Kunde hat überdies ASC sonstige Ansprüche zu erstatten, die sich aus den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den gesetzlichen Bestimmungen ergeben.

12. Schlussbestimmungen:

12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.3. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von ASC.

12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Service

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Anfrage: AGB

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Sensortechnologie
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Sensorart
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ASC 4311LN

Uniaxial, kapazitiv
Messbereich: ±2 bis ±400 g
Rauschdichte: 7 bis 400 µg/√Hz
Frequenzbereich (±5 %): DC bis 2000 Hz

ASC OS-115LN-PG

Uniaxial, kapazitiv
Messbereich: ±2 bis ±400 g
Rauschdichte: 7 bis 400 µg/√Hz
Frequenzbereich (±5 %): DC bis 2000 Hz